Steuerberater - Wolf

Personalabrechnungen

Die Arbeiten im Bereich Lohnbuchführung sind heute so umfangreich geworden, dass sie sich in einer kleinen Informationsbroschüre kaum aufzählen lassen. Sie beginnen mit den finanzamtlichen Pflichten (Lohnkonto führen, Lohnsteuer-Anmeldungen abgeben,(etc.) aber auch die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten haben stetig zugenommen. Hierfür müssen die entsprechenden Abrechnungen und Meldungen getätigt werden. Das gleiche gilt einmal jährlich für die Berufsgenossenschaft.

Im Zentrum der Lohnabrechnung steht natürlich der Arbeitnehmer. Er erwartet eine korrekte und übersichtliche Lohnabrechnung für seinen Arbeitszeitraum und natürlich auch die pünktliche Zahlung des Entgelts.

Diese vielfältigen Verpflichtungen können wir durch das moderne Instrument des datenträgeraustauschs für den Mandanten so vereinfachen und beschleunigen, dass wir in Ihrem Auftrag per EDV die Daten direkt an das Finanzamt und direkt an die Krankenkassen melden, dass wir die Lohnüberweisungen zum vom Mandanten gewünschten Stichtag vom Mandantenkonto auf die Konten der Arbeitnmehmer für Sie unterschriftsfertig vorbereiten.

Baulohn zählt auch zu unserem Aufgabengebiet sowie die Umsetzung von Tarifverträgen. Qualifizierte Arbeit hinter den Kulissen bedeutet bares Geld für das Unternehmen.